Geschäftsbericht
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Was wir tun: Versicherte

Die Deutsche Rentenversicherung Bund betreut mehr als 24,3 Millionen Versicherte. Deren Daten werden in individuellen Versicherungskonten gespeichert und laufend aktualisiert.

Versicherungskonten: maschinell übermittelte Daten

Vollständige und korrekte Versicherungskonten sind wichtig für eine zügige Bearbeitung der Anträge und zutreffend berechnete Renten. Wichtige Datenlieferanten sind die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen: Sie melden die Daten aus den Beschäftigungsverhältnissen an die gesetzlichen Krankenkassen als Einzugsstellen, die sie nach Prüfung an die Rentenversicherung weiterleiten. Daten zu Anrechnungszeiten, wie zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, melden die Krankenkassen oder die Bundesagentur für Arbeit (BA) direkt. Insgesamt erreichten die Deutsche Rentenversicherung Bund im Jahr 2025 über 57,5 Millionen maschinelle Meldungen. Darunter waren über 47,2 Millionen Entgeltmeldungen, rund 5,7 Millionen Meldungen bezüglich Entgeltersatzleistungen (etwa Kranken- oder Arbeitslosengeld) und über 4,6 Millionen Meldungen über Anrechnungszeiten (zum Beispiel Mutterschutz).

Kontenklärung: mit vollständigen Biografien Beitragslücken schließen

Ein vollständiges Versicherungskonto ist die Grundlage dafür, dass die spätere Rente in richtiger Höhe gezahlt werden kann. Eine Kontenklärung hilft dabei, alle Daten der Versicherten zu prüfen und zu vervollständigen, die für den Anspruch und die Berechnung einer späteren Rente relevant sind. Versicherte können vorhandene Lücken in ihrem Versicherungskonto durch den Nachweis von Zeiten schließen. Insgesamt wurden 2025 über 222.000 Versicherungskonten geklärt.

Renteninformation und Rentenauskünfte: Wie hoch wird meine Rente?

Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens fünf Beitragsjahre zurückgelegt haben, erhalten jährlich eine Renteninformation. Diese stellt die bisher erworbenen Entgeltpunkte und die insgesamt gezahlten Beiträge dar. Sie zeigt außerdem, wie hoch die gesetzliche Regelaltersrente auf Basis der bisher gezahlten Beträge wäre und enthält eine Prognose über die zu erwartende Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Zudem gibt sie an, welchen Betrag Versicherte aktuell als Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten würden.

Ab dem 55. Lebensjahr wird die Renteninformation alle drei Jahre durch eine ausführlichere Rentenauskunft ersetzt. Sie enthält zusätzlich Angaben über die Höhe einer Witwen- oder Witwerrente und gibt einen Überblick über die im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten (Versicherungsverlauf) sowie über die bislang erworbenen persönlichen Entgeltpunkte. Im Jahr 2025 wurden rund 11,9 Millionen Renteninformationen und über 1,6 Millionen Rentenauskünfte versandt.

Um einen Überblick über den Stand der Altersvorsorge zu erhalten, bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund die Digitale Rentenübersicht an. Das Online-Portal ermöglicht eine praktische Übersicht über die Ansprüche in allen drei Säulen – gesetzlich, betrieblich und privat.

Versorgungsausgleich: Rentenansprüche im Scheidungsfall fair verteilt

Bei einer Ehescheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, um die in der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften zwischen den Eheleuten auszugleichen. Über den Versorgungsausgleich entscheiden die Familiengerichte, die Auskunftsersuchen an die Versorgungsträger richten, um die bestehenden Rentenanwartschaften zu ermitteln. Im Berichtsjahr 2025 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Ermittlung der bestehenden Rentenanwartschaften knapp 128.000 Auskunftsersuchen der Familiengerichte beantwortet.

Nach Abschluss des familiengerichtlichen Verfahrens erhielt die Deutsche Rentenversicherung Bund im Berichtsjahr von den Familiengerichten über 91.700 Entscheidungen zum Versorgungsausgleich. Die auszugleichenden Versorgungsanwartschaften wurden als Gut- oder Lastschriften in den Konten der jeweiligen Versicherten gespeichert. Bezogen die Versicherten bereits eine Rente, wurde diese neu berechnet.

Selbstständig oder abhängig beschäftigt: die Clearingstelle klärt auf

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat circa 31.400 Anfragen zum versicherungsrechtlichen Status von Erwerbspersonen bearbeitet. Im Zweifel entscheidet die Clearingstelle, ob es sich bei einer Beschäftigung um eine selbstständige oder eine abhängige Tätigkeit handelt. In rund 74 Prozent der Fälle hat sie eine solche Statusentscheidung getroffen. Dabei wurde in rund 57 Prozent der Fälle eine selbstständige Tätigkeit festgestellt. Außerdem wurden etwa 81.000 Verfahren zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von geschäftsführenden Gesellschaftern oder mitarbeitenden Familienangehörigen oder Lebenspartnern abgeschlossen.