Aktivitäten der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund ist das „Parlament“ des Rentenversicherungsträgers. Die bei der Sozialwahl gewählten 30 Mitglieder legen die grundlegende Richtung des Rentenversicherungsträgers fest.
Die Vertreterversammlung tagte am 23. Juni 2025 in Münster und am 9. Dezember 2025 in Berlin. Die Mitglieder fassten unter anderem Beschlüsse zu folgenden wichtigen Themen:
- Haushaltsplan: Sie stellten den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 fest. Dieser erreichte mit einem Volumen von fast 200 Milliarden Euro einen neuen Höchststand.
- Jahresrechnung: Die Vertreterversammlung hat die Jahresrechnung 2024 abgenommen und damit den Vorstand und das Direktorium für die Haushaltsführung entlastet. Die Haushaltsrechnung der Deutschen Rentenversicherung Bund schloss mit Einnahmen von rund 182,9 Milliarden Euro sowie Ausgaben von rund 183,2 Milliarden Euro ab. Der Jahresfehlbetrag betrug rund 343,8 Millionen Euro. Er führte zu einer Verringerung des Reinvermögens auf insgesamt 22,9 Milliarden Euro.
- Widerspruchsausschüsse: Die Vertreterversammlung wählte zudem neue Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sowie Versichertenberaterinnen und Versichertenberater.
Außerdem tauschten sich die Mitglieder der Vertreterversammlung in Klausurtagungen zu rentenpolitischen Themen der Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD zum Themenkreis Rente und Versicherung, aber auch zu Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wie etwa KIRA im Betriebsprüfdienst („Künstliche Intelligenz für risikoorientierte Arbeitgeberprüfungen“) aus.
Sozialwahl 2029: Vertreterversammlung ebnet den Weg für Online-Wahlen
Die Sozialwahlen werden digital. Dafür legte das im Dezember 2025 beschlossene „Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ die rechtliche Basis. Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme bei den Sozialwahlen 2029 neben der Briefwahl künftig auch elektronisch abgeben, wenn der jeweilige Sozialversicherungsträger diese Möglichkeit nutzt. Über das zusätzliche Angebot einer Online-Wahl entscheidet die Selbstverwaltung eigenverantwortlich und regelt dies entsprechend in ihrer jeweiligen Satzung. Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund hat mit einer entsprechenden Satzungsänderung die Grundlage geschaffen, im Jahr 2029 die Online-Sozialwahl anzubieten. Dies ist ein wegweisender Schritt für eine digitale und bürgernahe Zukunft der Sozialwahlen.
Aktivitäten des Vorstandes
Im Geschäftsjahr hat der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund wichtige Impulse für eine moderne, leistungsfähige Sozialversicherung gesetzt. Im Mittelpunkt stand dabei die Weiterentwicklung der umfassenden strategischen und digitalen Transformation. Dafür werden neue moderne IT-Lösungen eingesetzt, wie etwa KI-gestützte Anwendungen und neue digitale Angebote, um den Service für Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber spürbar zu erleichtern. Dabei spielte auch das Thema der IT-Sicherheit eine wichtige Rolle.
Gleichzeitig intensiviert der Vorstand Maßnahmen zur Digitalisierung der Rehabilitation: In Pilotprojekten und Programmen zur digitalen Reha werden innovative Therapieformen erprobt, welche Behandlungen flexibler gestalten und Rehabilitandinnen und Rehabilitanden auch außerhalb klassischer Einrichtungen begleiten.
Im Bereich der Rehabilitation investiert der Vorstand gleichermaßen in die Reha-Kliniken selbst. Er entwickelt aktiv Standortstrategien der Reha-Zentren weiter, evaluiert und veranlasst Investitionen. Auch die Neuausrichtung der Reha-Klinikgruppe (RKG) zählt dazu.
Im Hinblick auf die Bauvorhaben der Deutschen Rentenversicherung Bund standen im Geschäftsjahr energieeffiziente Planungen, der Einsatz ressourcenschonender Materialien und langfristig wirtschaftliche Nutzungen im Fokus. In seinen strategischen Bauprojekten verbindet der Vorstand die Modernisierung der eigenen Einrichtungen mit einem klaren Bekenntnis zu nachhaltigem Handeln.
Ein wichtiges Signal für die Zukunft setzte der Vorstand zudem mit einer weitreichenden Personalentscheidung: Er beschloss für das Jahr 2026, 291 zusätzliche Studienplätze sowie 478 neue Ausbildungsplätze zu schaffen. Darüber hinaus entstehen 82 weitere Ausbildungsplätze für die Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Bund. Damit investiert die Deutsche Rentenversicherung Bund in qualifizierten Nachwuchs und stellt sicher, dass Fachkompetenz, Innovationskraft und Servicequalität auch in den kommenden Jahren auf hohem Niveau bleiben.
Darüber hinaus setzt der Vorstand Ausschüsse ein, um einzelne Aufgaben vorzubereiten und zu erledigen. In den Ausschüssen werden wichtige Angelegenheiten aus den Bereichen Organisation, Personal und Aus- und Fortbildungen, Bau und Rehabilitation beraten und teilweise entschieden. Damit gestaltet der Vorstand aktiv die Zukunft der Deutschen Rentenversicherung Bund mit.
Versichertenberaterinnen und Versichertenberater ehrenamtlich im Einsatz
Die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sind ein wichtiger Teil der Selbstverwaltung und des Beratungsangebots der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie bieten Versicherten eine kostenlose, wohnortnahe und persönliche Hilfe bei Rentenfragen und Anträgen. Damit ergänzen sie wesentlich das Angebot der hauptamtlichen Beratungsstellen. Im Jahr 2025 nahmen die rund 2.400 Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund 213.525 Renten- und 19.784 Kontenklärungsanträge auf und führten knapp 1,3 Millionen Beratungen durch. Davon fanden 28.514 Beratungen als Hausbesuche bei Versicherten statt. Die Deutsche Rentenversicherung bündelt mehr Informationen zur Tätigkeit des Ehrenamts und den Wahlvoraussetzungen auf ihrer Website und Social-Media-Kanälen.
2.400
Versichertenberaterinnen und Versichertenberater
Widerspruchsausschüsse nahmen Aufgabe als unabhängige Kontrollinstanz wahr
Die Widerspruchsausschüsse der Deutschen Rentenversicherung Bund überprüfen strittige Entscheidungen der Verwaltung, zum Beispiel wenn die beantragte Rente oder eine Rehabilitationsleistung abgelehnt wurde. Sie können Entscheidungen der Verwaltung im konkreten Einzelfall ändern. Die bundesweit insgesamt 214 Ausschüsse tragen so dazu bei, strittige Entscheidungen zu überprüfen, bevor diese vor Gericht gehen. Ihr Aufgabengebiet erstreckt sich über die gesamten Rechtsgebiete, in denen ein Widerspruchsverfahren anhängig ist. Weiterführende Informationen zu den Widerspruchsausschüssen.
Neue Initiative „Mitreden! Bei Rente und Gesundheit“ lanciert
Zum Tag der Selbstverwaltung 2025 starteten die Deutsche Rentenversicherung Bund und die im Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) organisierten Krankenkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK ihre neue Kommunikationsinitiative „Mitreden! Bei Rente und Gesundheit“. Die Kampagne informiert über die Soziale Selbstverwaltung und sorgt dafür, dass die wichtige Arbeit dieser sichtbarer wird. Mit regelmäßiger Pressearbeit und neuen Kommunikationskanälen wie der Website und Social-Media-Plattformen rückt sie das ehrenamtliche Engagement von Versicherten und Arbeitgebern in der Selbstverwaltung in den Fokus. Weitere Informationen: www.sozialwahl.de