Die Europäische Union hat die NIS-2-Richtlinie verabschiedet; hiermit wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufrechterhaltung der Cybersicherheit in 18 kritischen Sektoren in der gesamten EU geschaffen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, diese Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Auch die Träger der Deutschen Rentenversicherung unterstützen die Umsetzung und haben unabhängig vom legislatorischen Prozess umfassende Maßnahmen zur IT-Sicherheit initiiert. In Zusammenarbeit mit allen Trägern hat die Deutsche Rentenversicherung Bund vier Verbindliche Entscheidungen – untergesetzliche Normen auf der Ebene der Selbstverwaltung – formuliert. Diese betreffen einheitliche Grundsätze für die Informationstechnik und Informationssicherheit, den Betrieb der informationstechnischen Infrastruktur und des Netzwerks der Rentenversicherung, die Entwicklung rentenversicherungsbezogener Anwendungen und die Festlegung eines Beschaffungskonzepts. Die Koordination der IT-Rahmenbedingungen wurde als Grundsatz- und Querschnittsaufgabe an zentraler Stelle angesiedelt.
Teilautomatisierte Antragsverarbeitung
Seit Ende 2024 werden Sachbearbeitende der Clearingstelle – der Entscheidungsstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Frage, ob jemand als abhängig Beschäftigter oder als Selbstständiger einzustufen ist – und der Abteilung Rehabilitation durch eine teilautomatisierte Antragsverarbeitung entlastet. Dies erfolgt durch zwei Systeme, die Informationen aus den Anträgen auslesen, automatisiert bewerten und darauf basierend der Sachbearbeitung einen Entscheidungsvorschlag zum weiteren Vorgehen vorlegen. In der Clearingstelle erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unterstützung bei der Bewertung von Anträgen auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status, während die Rehabilitationsabteilung bei der zeitaufwändigen Sichtung diverser Unterlagen entlastet wird. Insgesamt wurden inzwischen 75 Prozent der Anträge für die Clearingstelle vorbereitend verarbeitet. Die Sachbearbeitung erhielt bei sechs Prozent der eingehenden Rehabilitationsanträge zu ausgewählten orthopädischen und onkologischen Diagnosen automatisierte Unterstützung.
Generative KI entlastet Personal
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat Rahmenbedingungen für den Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz evaluiert. Ein sogenannter Proof of Concept demonstrierte die Leistungsfähigkeit und Nutzerakzeptanz von generativer Künstlicher Intelligenz in der Deutschen Rentenversicherung Bund am Beispiel einer großen unternehmensinternen Literaturanwendung. Auf Basis der Anwendungsdaten des Literatursystems wurde ein „Demonstrator“ entwickelt, dessen Aufgabe es war, eine Fragestellung zu beantworten, indem er seine Suchergebnisse nach Relevanz sortiert und mit einem generierten Textvorschlag beantwortet.
Erfolgreiche Einführung eines neuen Klinikinformationssystems in 21 Rehazentren
Ende 2024 wurde das neue Klinikinformationssystem (KIS) in allen 21 Rehazentren der Deutschen Rentenversicherung Bund in Betrieb genommen. Dieser Meilenstein markiert einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Rehaklinikgruppe. Das KIS bietet eine komplexe, ausfallsichere IT-Infrastruktur, die höchsten Standards im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit entspricht und die Gesundheitsdaten der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden schützt. Daneben wurden IT-Serviceprozesse und -strukturen etabliert, die eine zuverlässige Anwendung unter einheitlichen Standards gewährleisten.
Ein Fokus lag auf der nutzerzentrierten Weiterentwicklung des Systems. Neue Formate zur Zusammenarbeit und Unterstützung fördern den Wissensaustausch zwischen den Rehazentren und gewährleisten, dass das KIS optimal auf die Anforderungen der Rehabilitation zugeschnitten bleibt. Zudem ermöglicht die Digitalisierung der Geschäftsprozesse effizientere Betriebsabläufe und damit eine hochwertigere Versorgung der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden.
Intelligenter Sprachbot unterstützt Servicetelefon
Die Deutsche Rentenversicherung Bund nutzt Künstliche Intelligenz in Form eines Sprachdialogsystems (SDS), um die Arbeit im Kundenservicecenter zu erleichtern. Das SDS ist der erste „Ansprechpartner“, wenn Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund anrufen. Durchschnittlich 22.000 Anrufe werden täglich durch das System bearbeitet. Die vollständig erfolgreiche Bearbeitung eines Anrufs wird in der Dialogerfolgsrate gemessen. Diese liegt in der Deutschen Rentenversicherung Bund bei 90 Prozent. Die Option, bei Bedarf doch mit einem Mitarbeitenden persönlich zu sprechen, bleibt erhalten.
Anteil elektronischer Post wächst
Im Jahr 2024 betrug der gesamte Posteingang der Deutschen Rentenversicherung Bund 10,7 Millionen Sendungen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang von 6,2 Prozent. Im Betrachtungszeitraum erreichten die Deutsche Rentenversicherung Bund 7,9 Millionen Briefsendungen und 2,8 Millionen Sendungen an elektronischer Post. Der Anteil der elektronischen Post wuchs damit von 29 Prozent im Vorjahr auf 35 Prozent.
Digitalisierung von Schriftstücken
Im Jahr 2024 digitalisierten die Scanstellen täglich circa 500.000 Blatt Papier an Posteingängen und Akten. Dies waren im Jahr 125,4 Millionen Blatt. Die Digitalisierung der Schriftstücke entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da die digitalisierten Unterlagen im weiteren Verlauf schneller bearbeitet werden können.
Hohes Datenschutzniveau
Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt sicher, dass die ihr anvertrauten Sozial- und sonstigen Daten in Einklang mit gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden. Wichtige Akteure sind die behördliche Datenschutzbeauftragten sowie der Bereich Datenschutz, die in alle relevanten strategischen Entwicklungen eingebunden sind. Dies führt zu einem anerkannt hohen Datenschutzniveau. Zu Schwerpunkten des Jahres 2024 zählten insbesondere die Themen Digitalisierung, Cloud-Nutzung und Künstliche Intelligenz in der Sozialverwaltung. Zudem fand eine Vor-Ort-Prüfung durch die Stabsstelle der Datenschutzbeauftragten im Reha-Zentrum Bad Aibling der Deutschen Rentenversicherung Bund statt. Hierbei festgestellte Handlungsbedarfe betrafen Abweichungen zu datenschutzrechtlichen Anforderungen, die abgestellt werden konnten.
Datenschutzrechtliche Eingaben
Im Jahr 2024 meldeten die Aufsichtsbehörden der Deutschen Rentenversicherung Bund insgesamt 42 datenschutzrechtliche Beschwerden (Vorjahr: 32). Häufig ging es dabei – wie auch in den Vorjahren – um eine Datenübermittlung der Deutschen Rentenversicherung Bund an Dritte. In 15 Fällen traf die Bewertung der Beschwerdeführer zu. An die Datenschutzbeauftragte wandten sich sechs Personen, die den Datenschutz verletzt sahen. In zwei Fällen waren die Beschwerden berechtigt. Sofern notwendig, wurden in allen Fällen Anpassungen und schadensbegrenzende Maßnahmen eingeleitet. In Relation zur Gesamtzahl der Geschäftsvorfälle ist die Zahl der Beschwerden verschwindend gering, was für ein ausgeprägtes Datenschutzbewusstsein bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spricht.
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Beim IFG geht es um den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Insgesamt 57 Anträge erreichten die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr (53). In der Mehrzahl der Fälle ging es um Auskünfte über Geschäfts- und Dienstanweisungen und eigene Rentenversicherungsangelegenheiten.