Wenn Versicherte mit einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht einverstanden sind, können sie Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat. Für Versicherte, die im Ausland leben, verlängert sich diese Frist auf drei Monate.
Widerspruchsverfahren
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bearbeitete 146.500 Widersprüche (Vorjahr: rund 129.500 Widersprüche). Davon konnte knapp 64.000 Fällen bereits auf Verwaltungsebene abgeholfen werden. Häufig handelte es sich dabei um Fälle, bei denen bis dato fehlende Unterlagen von den Versicherten nachgereicht wurden. Rund 27.300 Betroffene zogen ihren Widerspruch zurück, nachdem die Rechtslage mit ihnen geklärt wurde. Wenn sich kein Einvernehmen herstellen ließ, entschieden die Widerspruchsausschüsse. In 1.500 Fällen hatte der Widerspruch teilweise oder in vollem Umfang Erfolg. 49.200 Widersprüche wurden zurückgewiesen. 4.300 Fälle wurden auf sonstige Art erledigt, etwa im Fall von Zurückweisungen nach einer erfolgten Teilabhilfe.
Verfahren vor Sozialgerichten
Insgesamt wurde in 12.800 Fällen in erster Instanz gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund geklagt. Das sind zwei Prozent mehr Klagen als im Vorjahr. Bei den Sozialgerichten waren 2024, einschließlich der noch nicht abgeschlossenen Verfahren aus dem Vorjahr, insgesamt rund 28.400 Streitfälle anhängig. Davon arbeiteten die Sozialgerichte rund 13.600 Fälle ab. In 35,1 Prozent der abgearbeiteten Fälle fiel die Entscheidung zugunsten der Versicherten aus, in 64,9 Prozent zugunsten der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren bei Betriebsprüfung
Auch Arbeitgeber können einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund im Rahmen einer Betriebsprüfung widersprechen. Bei rund 386.200 Prüfungen wurde in rund 97.700 Fällen ein Beitragsbescheid erlassen. In rund 5.100 Fällen wurden gegen die Bescheide Widersprüche eingelegt, die Widerspruchsquote ist damit bei rund 1,3 Prozent konstant geblieben. Rund 3.500 Widersprüche wurden zurückgewiesen.
Gegen 1.100 Widerspruchsbescheide wurden Klagen vor den Sozialgerichten erhoben. Im Berichtsjahr wurden rund 1.200 Klageverfahren abgeschlossen. In 38 Prozent der abgearbeiteten Fälle fiel die Entscheidung zugunsten der Arbeitgeber aus, in 62 Prozent der Fälle zugunsten der Deutschen Rentenversicherung Bund.