Geschäftsbericht
Geschäftsbericht
Menü

Bürgernah und leistungsfähig

Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sind das wichtigste Bindeglied der Deutschen Rentenversicherung Bund in die Gesellschaft und damit wesentlicher Teil des demokratischen Gemeinwesens.

Die Mitglieder der Selbstverwaltung übernehmen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement Verantwortung für die Geschicke des größten gesetzlichen Rentenversicherungsträgers in Deutschland. Als gewählte Vertreterinnen und Vertreter haben sie stets die Interessen der Versicherten, Rentnerinnen und Rentner sowie der Arbeitgebenden im Blick. So sorgen sie dafür, dass die Anliegen derjenigen in die Entscheidungen einfließen, die die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Bund mit ihren Beiträgen finanzieren oder in Anspruch nehmen.

Vertreterversammlung trifft grundsätzliche Entscheidungen

Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund werden bei der Sozialwahl gewählt. Je die Hälfte der insgesamt 30 Vertreterinnen und Vertreter gehören der Versichertenseite oder der Arbeitgeberseite an. Die Vertreterversammlung entscheidet als höchstes Beschlussorgan über grundsätzliche Angelegenheiten, die die Deutsche Rentenversicherung Bund als Träger der allgemeinen Rentenversicherung wahrnimmt. Mehr Informationen zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund finden sich unter www.drvbund.de/vertreterversammlung.

 

2024 tagte die Vertreterversammlung am 10. Juni in München und am 4. Dezember in Berlin und fasste eine Reihe von Beschlüssen. Beispielsweise stellte sie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 fest. Dieser weist Einnahmen und Ausgaben von insgesamt 192,5 Milliarden Euro aus. Darüber hinaus hat die Vertreterversammlung die Jahresrechnung 2023 abgenommen und damit den Vorstand und das Direktorium für die Haushaltsführung entlastet. Die Haushaltsrechnung der Deutschen Rentenversicherung Bund schloss mit Einnahmen von rund 174,1 Milliarden Euro sowie Ausgaben von rund 173,4 Milliarden Euro ab. Der Jahresüberschuss betrug rund 616,1 Millionen Euro. Außerdem wählte die Vertreterversammlung weitere neue Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sowie Versichertenberaterinnen und Versichertenberater.

 

Den Vertreterversammlungen im Jahr 2024 ging je eine Klausurtagung voraus. Die Selbstverwaltungsmitglieder nutzten die Veranstaltungen, um sich über verschiedene aktuelle Themen der Deutschen Rentenversicherung Bund zu informieren und auszutauschen. Während der Tagung im April berichtete unter anderem Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zur rentenpolitischen Agenda der Bundesregierung. Im Oktober thematisierte Dr. Stephan Fasshauer, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, die digitale Transformation der Deutschen Rentenversicherung Bund in Zeiten des demografischen Wandels.

Vertreterversammlung in München. Quelle: DRV Bund/Brüning.

Vertreterversammlung in München. Quelle: DRV Bund/Brüning.

Aktivitäten des Vorstandes

Der Vorstand verwaltet die Deutsche Rentenversicherung Bund und besteht aus acht Mitgliedern. Diese treffen Entscheidungen in den Bereichen Organisation, Finanzen, Personal, Bau und Rehabilitation und bereiten Entscheidungen der Vertreterversammlung vor, so zum Beispiel den Haushaltsplan und die Jahresrechnung. 2024 beschloss der Vorstand teils umfangreiche Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen für mehrere Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Bund. Darüber hinaus befasste sich der Vorstand mit der Finanzlage der Rentenversicherung sowie mit Antragsentwicklung und Erledigungszahlen in den Bereichen Rente, Versicherung und Rehabilitation. Zudem wurde beschlossen, im Haushaltsjahr 2025 295 Studien- und 550 Ausbildungsplätze für die Hauptverwaltung zu schaffen. Die Rehabilitationszentren sollen weitere 103 Ausbildungsplätze erhalten.

Rund 2.300 Versichertenberaterinnen und Versichertenberater engagieren sich ehrenamtlich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

2.300

Versichertenberaterinnen und Versichertenberater

Ehrenamtlich Versicherte beraten

Die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund sind ein wichtiger Teil des Beratungsangebots für die Versicherten. Ob mit der Aufnahme des Rentenantrags, der Klärung des Versicherungskontos oder bei Fragen rund um das Thema Rente – sie helfen den Versicherten unkompliziert, wohnortnah und kostenlos weiter. Im Berichtsjahr nahmen die rund 2.300 Versichertenberaterinnen und Versichertenberater rund 204.600 Renten- und 17.200 Kontenklärungsanträge auf und führten über 1,2 Millionen Beratungen durch. Zudem fanden 43.200 Beratungen als Hausbesuche bei Versicherten statt. Mehr Informationen über dieses Ehrenamt finden sich unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/ehrenamt.

Widerspruchsausschüsse klären Streitfragen

Nach der Sozialwahl 2023 wurden 214 Widerspruchsausschüsse eingerichtet. Sie überprüfen strittige Entscheidungen, zum Beispiel wenn ein Renten- oder Rehabilitationsantrag abgelehnt wurde. Jeder Widerspruchsausschuss setzt sich aus zwei ehrenamtlichen Mitgliedern sowie einem hauptamtlichen Referenten der Verwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund zusammen. Das Widerspruchsverfahren ist ein außergerichtliches Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltung. Die Widerspruchsausschüsse tragen dazu bei, dass Betroffene rasch Klarheit über ihre Versicherungs-, Reha- oder Rentenangelegenheit bekommen. Einzelheiten zur Tätigkeit der Widerspruchsausschüsse finden Sie auf der Seite zu den Rechtsbehelfsverfahren.