Geschäftsbericht
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Wie wir arbeiten: Rechnungsprüfung und interne Revisionen

Die Innenrevision der Deutschen Rentenversicherung Bund prüft Geschäftsvorgänge und beugt Korruption vor.

Das Revisionsamt prüft die Geschäftsprozesse der Deutschen Rentenversicherung Bund. Aufgrund einer Entscheidung der Bundesvertreterversammlung erfolgt die Prüfung der Jahresrechnung seit dem Jahr 2023 durch einen anderen Träger der Deutschen Rentenversicherung. Alternativ kann auch ein unabhängiger Dritter mit der Prüfung beauftragt werden. Außerdem berät das Revisionsamt andere Abteilungen dabei, wie Verfahrensabläufe und Geschäftsprozesse verbessert werden können. Zudem wirkt es mit, Korruption vorzubeugen.

Unabhängige Prüfungen

Das Revisionsamt ist in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig. Es untersteht unmittelbar dem Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund. Fachlich ist es nur an die gesetzlichen Bestimmungen, die Satzung sowie Verwaltungsanordnungen gebunden. Bei Prüfungen bezieht das Revisionsamt neben dem Finanz- und Haushaltswesen alle Bereiche ein, beispielsweise die Versicherungs-, Renten- und Rehabilitationsleistungsbereiche, Personal, Bauwesen sowie die Reha- Zentren. Es erstellt nach Ablauf des Prüfungsjahres einen Tätigkeitsbericht. Dieser umfasst die laut Prüfungsplan durchgeführten Prüfungen sowie deren zentrale Ergebnisse. Die wesentlichen Prüfergebnisse werden gesondert aufgeführt. Die Prüfergebnisse aus dem Tätigkeitsbericht werden in den Gremien der Selbstverwaltung beraten.

Tätigkeiten im Jahr 2024

Im Berichtsjahr prüfte das Revisionsamt gemäß Bestellung durch die Selbstverwaltung die Jahresrechnung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für das Geschäftsjahr 2023. Für die Prüfung der Jahresrechnung wurde im Revisionsamt ein unabhängiges Prüfungsteam gebildet.

Weitere Tätigkeiten umfassten

  • die Prüfung von Rentenerstfeststellungen,
  • die Prüfungen der Einnahmen und Ausgaben der Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe,
  • Verfahrens-/Geschäftsprozessprüfungen in allen Bereichen der Deutschen Rentenversicherung Bund,
  • die vierteljährlichen Prüfungen der Hauptkasse der Deutschen Rentenversicherung Bund,
  • Prüfungen von Baumaßnahmen,
  • die Prüfung des Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie
  • die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Informationstechnik.