Geschäftsbericht
Geschäftsbericht
Menü

Was wir tun: Versicherte

Die Deutsche Rentenversicherung Bund verwaltet die Versichertenkonten von vielen Millionen Versicherten und aktualisiert diese kontinuierlich.

Vollständige und korrekte Versichertenkonten sind wichtig für eine zügige Bearbeitung der Anträge und die wesentliche Grundlage für zutreffende Rentenberechnungen. Wichtige Datenlieferanten sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Sie melden Beschäftigungsdaten an die gesetzlichen Krankenkassen als Einzugsstellen, die sie nach Prüfung an die Rentenversicherung weiterleiten. Daten zu Anrechnungszeiten, wie zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, melden die Krankenkassen oder die Bundesagentur für Arbeit direkt.

Insgesamt erreichten die Deutsche Rentenversicherung Bund im Jahr 2024 knapp 44,9 Millionen maschinelle Meldungen, darunter fast 44,3 Millionen Entgeltmeldungen und Meldungen über Anrechnungszeiten. Hinzu kamen knapp 580.000 sonstige Meldungen wie Anmeldungen, Anforderungen und die Vergabe von Versicherungsnummern.

Vollständige Biografien sind unerlässlich

Eine Kontenklärung dient dazu, die Daten der Versicherten zu prüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Versicherte können vorhandene Lücken in ihrem Versicherungskonto durch den Nachweis von Zeiten schließen. Ein vollständiges Versichertenkonto ist die Voraussetzung dafür, dass später Rentenanspruch und -höhe korrekt ermittelt werden können. Insgesamt wurden 2024 annähernd 220.000 Versicherungskonten geklärt.

Renteninformation, Rentenauskunft und Digitale Rentenübersicht: Wie hoch wird meine Rente?

Versicherte ab 27 Jahren mit mindestens fünf Beitragsjahren erhalten jährlich eine Renteninformation. Sie gibt einen Überblick über erworbene Entgeltpunkte, gezahlte Beiträge, die Höhe der gesetzlichen Regelaltersrente auf Basis der bisher gezahlten Beträge sowie eine Prognose der zu erwartenden Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Zudem gibt sie an, welchen Betrag Versicherte aktuell als Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten würden.

Ab dem 55. Lebensjahr wird die Renteninformation alle drei Jahre durch eine ausführlichere Rentenauskunft ersetzt. Sie enthält zusätzlich Angaben über die Höhe einer Witwen- oder Witwerrente sowie einen Überblick über den Versicherungsverlauf und die bislang erworbenen persönlichen Entgeltpunkte. Im Jahr 2024 wurden rund 11,7 Millionen Renteninformationen und knapp 1,6 Millionen Rentenauskünfte versandt.

Mit wenigen Klicks können sich Bürgerinnen und Bürger auch im Internet einen Überblick über den Stand ihrer Altersvorsorge verschaffen: Die Digitale Rentenübersicht startete bereits 2023 und bündelt Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge.

Versorgungsausgleich: Rentenansprüche im Scheidungsfall fair verteilt

Bei einer Ehescheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dieser dient dazu, die in der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften zwischen den Eheleuten auszugleichen. Über den Ausgleich entscheiden die Familiengerichte, die zur Ermittlung der Rentenanwartschaften Auskunftsersuchen an die Rentenversicherungsträger richten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat 2024 knapp 130.500 solcher Auskunftsersuche beantwortet.

Nach Abschluss des familiengerichtlichen Verfahrens erhielt die Deutsche Rentenversicherung Bund von den Familiengerichten über 91.000 Entscheidungen zum Versorgungsausgleich. Die auszugleichenden Versorgungsanwartschaften wurden als Gut- beziehungsweise Lastschriften in den Konten der beteiligten Versicherten gespeichert. Sofern bereits eine Rente bezogen wurde, wurde diese neu berechnet.

Selbstständig oder abhängig beschäftigt: die Clearingstelle klärt auf

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat circa 31.400 Anfragen zum versicherungsrechtlichen Status von Erwerbspersonen bearbeitet. Im Zweifel entscheidet die Clearingstelle, ob es sich bei einer Beschäftigung um eine selbstständige oder eine abhängige Tätigkeit handelt. In rund 74 Prozent der Fälle hat sie eine solche Statusentscheidung getroffen. Dabei wurde in rund 57 Prozent der Fälle eine selbstständige Tätigkeit festgestellt. Außerdem wurden etwa 81.000 Verfahren zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von geschäftsführenden Gesellschaftern oder mitarbeitenden Familienangehörigen oder Lebenspartnern abgeschlossen.