Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist über die Grenzen Deutschlands hinweg aktiv, um die soziale Absicherung von Menschen zu gewährleisten, die in ihrem Berufsleben nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern gearbeitet haben. Innerhalb der Europäischen Union werden die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit durch Regelungen des Europarechts koordiniert. So wird sichergestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden, wenn sie ihr Recht auf Freizügigkeit nutzen. Diese Regelungen werden auch im Verhältnis zu den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zur Schweiz und zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland angewendet. Mit vielen Staaten außerhalb der EU bestehen Sozialversicherungsabkommen, die auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und der Gleichbehandlung abgeschlossen werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund betreut eine kontinuierlich steigende Anzahl an Versicherten, für die das Europarecht oder ein Sozialversicherungsabkommen gelten. Im Dezember 2024 zahlte sie insgesamt 293.900 Renten an Versicherte oder deren Hinterbliebene im europäischen Ausland. Schwerpunkte waren Österreich mit 59.800 Zahlungen und die Schweiz mit 40.000 Zahlungen. Darüber hinaus zahlte die Deutsche Rentenversicherung Bund 98.000 Renten in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Dabei stehen die USA mit 33.500 Zahlungen und Israel mit 10.600 Zahlungen an der Spitze. Nicht zuletzt wurden 17.200 Renten ins „vertragslose“ Ausland geleistet. Hierzu gehören beispielsweise Thailand mit 4.300 und Südafrika mit 2.900 Zahlungen.
293.900
Renten ins Ausland
Verbindungsstelle hält Kontakt in andere Länder
Die Deutsche Rentenversicherung Bund steht als eine der Verbindungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung in regelmäßigem Kontakt mit den Sozialversicherungsträgern der Mitgliedstaaten der EU, der EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie zu 23 Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Dabei klärt sie zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und den jeweils zuständigen Regionalträgern Rechts- und Verfahrensfragen bei der Anwendung des Europarechts, tauscht Informationen über Rechtsänderungen aus und betreut die Weiterentwicklung und Umsetzung von elektronischen Verfahren. Mehr Informationen zu den Verbindungsstellen finden Sie hier.
Die digitale Kommunikation zwischen den Verbindungsstellen und Versicherungsträgern nimmt immer größeren Raum ein, wie zum Beispiel für den Austausch von Rentenanträgen, sichere E-Mail-Kommunikation und den Austausch großer Datenmengen (etwa Rentenbeträge und Sterbedaten sowie EESSI – Electronic Exchange of Social Security Information). In diesem Rahmen rückt auch die automatisierte Speicherung und Verarbeitung von ausländischen Versicherungszeiten verstärkt in den Fokus. Abstimmungen dazu haben mit Australien, Bulgarien, Griechenland, Marokko, den Niederlanden, Polen, der Türkei und der Schweiz stattgefunden. Nicht zuletzt unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Bund die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) bei der elektronischen Kommunikation zwischen den Sozialversicherungen.
Aktiv in der europäischen Sozialpolitik
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist über die Deutsche Sozialversicherung Europavertretung (DSV Europavertretung) aktiv in die Gestaltung der europäischen Sozialpolitik eingebunden. Gelegenheit, bedeutsame sozialpolitische Herausforderungen zu diskutieren, bot eine hochrangige Konferenz der belgischen Ratspräsidentschaft zur Zukunft des sozialen Europas mit der sich anschließenden Unterzeichnung der La-Hulpe-Deklaration zur Zukunft der Europäischen Säule sozialer Rechte. Die DSV Europavertretung richtete gemeinsam mit der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG e. V.) eine Podiumsdiskussion zum Thema „Zwischen Hoffen und Bangen: Die Europawahl, Rechtsruck und die Sozialpolitik von morgen“ aus.
Darüber hinaus hat sich die Europavertretung mit einer Vielzahl an Stellungnahmen und Positionspapieren zu aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene eingebracht, unter anderem zu den Europawahlen, zu den Anpassungen bei europäischen Vorschriften für Medizinprodukte sowie zur EU-Arzneimittel- und Insolvenzrechtsreform. Zudem fand die über Jahre erfolgte Begleitung des Verordnungsentwurfs zum EHDS (Europäischer Raum für Gesundheitsdaten) sowie der Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit im Jahr 2024 mit der Annahme des Europäischen Parlaments ihren erfolgreichen Abschluss. Die Positionspapiere und weitere Veröffentlichungen der Europavertretung sind unter www.dsv-europa.de abrufbar.
Digitale Brieftasche für die EU
Die novellierte eIDAS-Verordnung soll es EU-Bürgerinnen und -Bürgern künftig ermöglichen, digitale Nachweise in einer elektronischen Brieftasche auf ihrem Smartphone zu speichern und EU-weit zu nutzen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist einer der Hauptakteure im Konsortium „DC4EU“ (Digital Credentials for Europe – Digitale Nachweise für Europa), das die Verwendung von Bildungs- und Sozialversicherungsnachweisen pilotiert. Anwendungsfälle sind zum Beispiel Diplomzeugnisse von Universitäten und die A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit. DC4EU wird von der Europäischen Kommission gefördert und umfasst 101 Institutionen aus 25 Mitgliedstaaten. Ziel ist es, Verwaltungsverfahren effektiver zu gestalten und das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen.
13. Europa-Kolloquium der Deutschen Rentenversicherung Bund
Unter dem Motto „Digitalisierung in der sozialen Sicherheit: Zukunftsperspektiven für Europa“ fand am 15. und 16. Oktober 2024 das 13. Europa-Kolloquium statt. An der Veranstaltung nahmen 135 Vertreterinnen und Vertreter europäischer Sozialversicherungsträger, von Ministerien, Botschaften und internationalen Institutionen aus 30 verschiedenen Ländern teil.
Im Mittelpunkt standen die digitale Architektur für das europäische Haus, digitale Bausteine der Mitgliedstaaten sowie gemeinsame Lösungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Insgesamt 15 Fachvorträge boten den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit der Digitalisierung in der sozialen Sicherheit in Europa auseinanderzusetzen.
Internationale Beratungstage
Im Jahr 2024 fanden in vielen Ländern Internationale Beratungstage statt, sowohl vor Ort als auch telefonisch und per Videoberatung. Menschen mit Rentenanwartschaften aus mehreren Ländern konnten so direkt mit den beteiligten Sozialversicherungsträgern aus dem In- und Ausland ihre Fragen klären. Erstmalig profitierten 2024 auch Versicherte in Bosnien und Herzegowina von diesem Angebot. Insgesamt fanden 487 Internationale Beratungstage in 34 Städten in Deutschland und 98 Städten im Ausland statt, auf denen mehr als 32.450 Beratungsgespräche zum nationalen und internationalen Rentenrecht geführt wurden.