Geschäftsbericht
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Was wir tun: Renten

Die Renten wurden zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent angehoben. Die Rentenausgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund betrugen 164,5 Milliarden Euro.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund erreichten im Jahr 2024 rund 800.000 Rentenanträge. Davon waren über 743.000 Neuanträge von Versicherten oder Hinterbliebenen, die erstmalig eine Leistung aus der Rentenversicherung beantragten. Nicht enthalten sind die Anträge, die im Rahmen der Aus- und Fortbildung bearbeitet wurden. Knapp 679.000 Rentenneuanträge entfielen auf Inlandsrenten und über 64.000 auf Auslandsrenten – also Renten, die entweder ins Ausland gezahlt werden oder ausländische Versicherungszeiten enthalten. Für fast 53.500 Rentnerinnen und Rentner wurde die Rentenart umgestellt, in den meisten Fällen von einer Erwerbsminderungs- auf eine Altersrente. Mehr als 750.000 Neuanträge wurden abschließend bearbeitet und fast 665.000 neue Renten bewilligt. Im Folgenden finden sich die verschiedenen Rentenarten im Überblick.

  • Erwerbsminderungsrenten
    Im Jahr 2024 bewilligte die Deutsche Rentenversicherung Bund rund 73.000 Erwerbsminderungsrenten. Diese erhalten Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll oder gar nicht mehr arbeiten können.
  • Regelaltersrente: die „reguläre“ Altersrente
    Die im letzten Jahr am häufigsten bewilligte Altersrente war die Regelaltersrente. Sie wird gezahlt, wenn die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und die reguläre Altersgrenze erreicht ist. Diese lag 2024 bei 66 Jahren. Einen entsprechenden Rentenbescheid erhielten erstmalig knapp 168.000 Versicherte.
  • Rente für langjährig Versicherte
    Eine Altersrente für langjährig Versicherte wird frühestens nach Erreichen des 63. Lebensjahres und nach 35 Versicherungsjahren gezahlt. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme kann diese Rente nur mit Abschlägen bezogen werden. Im letzten Jahr wurde sie fast 111.000-mal erstmalig in Anspruch genommen.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Versicherte, die bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und die mindestens 35 Versicherungsjahre haben. Diese konnten Versicherte im Jahr 2024 frühestens mit 61 Jahren und 8 Monaten mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Knapp 27.000 Menschen erhielten erstmalig diese Rente.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
    Diese abschlagsfreie Rente erhalten Versicherte mit einer Mindestversicherungszeit von 45 Jahren. Im Jahr 2024 konnte diese Rente frühestens mit 64 Jahren und zwei Monaten in Anspruch genommen werden. Das war 2024 bei 110.000 Versicherten der Fall.
  • Hinterbliebenenrente: Schutz für nahe Angehörige
    Eine Hinterbliebenenrente wird an hinterbliebene Eheleute oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie an hinterbliebene Kinder (bis längstens zum 27. Lebensjahr) gezahlt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Knapp 175.500 Hinterbliebene erhielten erstmalig eine Rente, davon rund 158.000 Witwen und Witwer sowie knapp 17.500 Waisen.

Mit der Erstellung des Rentenbescheids ist die Bearbeitung in der Sachbearbeitung in vielen Fällen noch nicht erledigt. Im Jahr 2024 wurden über 3,5 Millionen bereits laufende Renten geprüft, weil zum Beispiel Änderungen beim auf die Rente anzurechnenden Einkommen oder bei der Kranken- und Pflegeversicherung eintraten.

Trafen sich im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks (v. l. n. r.): Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Andrea Nahles, Vorsitzende des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, und Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Quelle: DRV Bund/Vollmann.

Vom Grundrentenzuschlag profitieren

Ende 2024 erhielten rund 465.000 Rentnerinnen und Rentner einen Grundrentenzuschlag. Ihre monatliche Rente erhöhte sich dadurch durchschnittlich um 96 Euro. Reicht das Geld für den Lebensunterhalt nicht aus, kann neben der Rente Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld beantragt werden. Der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden. Anspruchsberechtigte Rentnerinnen und Rentner erhalten ihn automatisch zur Rente. Mehr Informationen zum Grundrentenzuschlag stehen auf www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente.

Rentenanpassung: an der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung beteiligt

Die Rentnerinnen und Rentner haben 2024 erneut von einer deutlichen Rentenanpassung profitiert. Infolge der guten Arbeitsmarkt- und vor allem Lohn- und Gehaltsentwicklung wurde der aktuelle Rentenwert zum 1. Juli 2024 auf 39,32 Euro angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um 4,57 Prozent. Da die Angleichung des aktuellen Rentenwertes bereits 2023 erreicht wurde, gilt dieser gleichermaßen in Ost- und Westdeutschland.

Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten

Rund drei Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner erhalten seit Juli 2024 einen Zuschlag auf ihre Rente. Davon wurden knapp 1,1 Millionen Zuschläge von der Deutschen Rentenversicherung Bund angewiesen. Die Höhe des Zuschlags hängt dabei vom Beginn der Rente ab: Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.  Aufgrund der komplexen technischen Anforderungen des Gesetzes werden die Zuschläge in einem zweistufigen Verfahren ausgezahlt. Dank der guten Zusammenarbeit der Deutschen Rentenversicherung Bund mit dem Gesetzgeber gelang es, eine zügige Umsetzung sicherzustellen. Für zukünftige Gesetzgebungsverfahren wird angeregt, frühzeitig die Expertise der Verwaltung hinzuzuziehen und die administrativen Aufwände möglichst gering zu halten.

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner: auch im Alter gut versichert

Die Rentenversicherung übernimmt einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge der Rentnerinnen und Rentner. Die Beiträge werden auf Basis des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung berechnet. Dieser beträgt unverändert 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Die Rentenversicherung beteiligte sich zur Hälfte an diesen Beiträgen, die andere Hälfte trugen die Rentnerinnen und Rentner, genau wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Waisen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei. Bei diesem Personenkreis hat nur die Rentenversicherung ihren Beitragsanteil zur Krankenversicherung und zum Zusatzbeitrag gezahlt. Freiwillig und privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner erhalten einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung. Dieser richtete sich bei freiwillig krankenversicherten Personen nach dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, zuzüglich des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse. Der Zuschuss betrug die Hälfte. Bei privat krankenversicherten Personen richtete sich der Zuschuss nach dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des halben durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,7 Prozent. In diesen Fällen belief sich der Zuschuss somit auf 8,15 Prozent der monatlichen Rente. Die Rente ist auch Grundlage für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge. Diese Beiträge leisten die Rentnerinnen und Rentner allein. Der Beitragssatz lag im Jahr 2024 unverändert bei 3,4 Prozent. Kinderlose Rentnerinnen und Rentner, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, zahlten außerdem einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent. Keinen Zuschlag hingegen zahlen die Rentnerinnen und Rentner, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden. Bezieher einer Waisenrente sind unter bestimmten Voraussetzungen in der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei.