Geschäftsbericht
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Wie wir arbeiten: Rechnungsprüfung und interne Revisionen

Das Revisionsamt der Deutschen Rentenversicherung Bund prüft Geschäftsvorgänge, berät und beugt der Korruption vor.

Das Revisionsamt prüft die Geschäftsprozesse der Deutschen Rentenversicherung Bund. Auf Grundlage einer Verbindlichen Entscheidung des Bundesvorstandes erfolgt die Prüfung der Jahresrechnung als gegenseitige Prüfung der Träger der Deutschen Rentenversicherung oder durch Beauftragung eines unabhängigen Dritten. Außerdem berät das Revisionsamt andere Abteilungen dabei, wie Verfahrensabläufe und Geschäftsprozesse verbessert werden können. Es wirkt zudem mit, Korruption vorzubeugen.

Das Revisionsamt bezieht neben dem Finanz- und Haushaltswesen alle Bereiche wie die Versicherungs-, Renten- und Rehabilitationsleistungsbereiche, das Personal, Bauwesen sowie die Reha-Zentren in die Prüfung ein. Nach Ablauf des Prüfungsjahres erstellt es einen Tätigkeitsbericht. Dieser umfasst die laut Prüfungsplan durchgeführten Prüfungen sowie deren zentrale Ergebnisse. Die wesentlichen Prüfergebnisse werden gesondert aufgeführt. Die Prüfergebnisse aus dem Tätigkeitsbericht werden in den Gremien der Selbstverwaltung beraten.

Prüfungen des Revisionsamtes im Jahr 2025

  • Die Deutsche Rentenversicherung Bund prüfte gemäß Bestellung durch die Selbstverwaltung die Jahresrechnung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für das Geschäftsjahr 2024. Für die Prüfung der Jahresrechnung ist im Revisionsamt ein unabhängiges Prüfungsteam zuständig.
  • Prüfung von Rentenerstfeststellungen
  • Prüfungen der Einnahmen und Ausgaben der Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Bund und Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe
  • Verfahrens-/Geschäftsprozessprüfungen in allen Bereichen der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Vierteljährliche Prüfungen der Hauptkasse der Deutschen Rentenversicherung Bund.
  • Prüfungen von Baumaßnahmen
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Informationstechnik.

Das Revisionsamt nimmt seine Aufgaben unabhängig wahr. Es untersteht unmittelbar dem Direktorium. Fachlich ist es an die gesetzlichen Bestimmungen, die Satzung sowie Verwaltungsanordnungen gebunden.