Geschäftsbericht
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Was wir tun: Betriebs- und Einzugsstellenprüfung

Der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund stellt sicher, dass Betriebe die Beiträge zur Sozialversicherung korrekt abgeführt haben.

Der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund kontrollierte 2024 rund 386.200 Betriebe. Bundesweit wurden dabei insgesamt rund 17,1 Millionen Beschäftigungsverhältnisse unter die Lupe genommen. Dabei stellte der Prüfdienst in rund 97.700 Beitragsbescheiden Nachforderungen in Höhe von 710,9 Millionen Euro in Rechnung. Zugleich waren zu Unrecht gezahlte Beiträge in Höhe von 116,2 Millionen Euro zu erstatten oder zu beanstanden.

Im Jahr 2024 haben rund 303.000 Betriebe die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung genutzt.

303.000

Betriebe

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Im Jahr 2024 haben rund 303.000 Betriebe die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung genutzt. Das sind knapp 79 Prozent der turnusmäßig stattfindenden Prüfungen sowie der Prüfungen im Auftrag der Einzugsstellen – eine Steigerung von knapp vier Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Bei der euBP werden Entgeltabrechnungsdaten der Betriebe über sichere Datenleitungen an den Prüfdienst übermittelt. Das Verfahren wurde im Januar 2023 für Betriebe verpflichtend eingeführt, allerdings können sie noch bis 31. Dezember 2026 eine Ausnahme davon beantragen. Mehr Informationen zur euBP finden sich hier.

In 264 Fällen prüfte die Deutsche Rentenversicherung Bund auch Krankenkassen in deren Eigenschaft als Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dazu kamen über 7.100 Prüfungen bei sogenannten unmittelbaren Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern wie sozialen und privaten Pflegekassen sowie Arbeitsagenturen.

Künstlersozialabgabe: rund 11,4 Millionen Euro nachgefordert

Im Jahr 2024 hat der Prüfdienst rund 204.650 Betriebe hinsichtlich der Zahlung der Künstlersozialabgabe geprüft. In fast 12.000 Fällen wurden insgesamt rund 11,4 Millionen Euro an Künstlersozialabgaben nachgefordert.