Im Geschäftsjahr 2025 zahlte die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rund 2,2 Milliarden Euro an Zulagen aus. Seit 2003 wurden insgesamt rund 41,6 Milliarden Euro an staatlichen Zulagen ausgezahlt. Vor der Auszahlung von Zulagen werden die übermittelten Daten der Sparenden vollständig geprüft. Bei Abweichungen zwischen Zulageantrag und Zulageberechnung erhalten Riester-Sparende seit dem Jahr 2025 einen Bescheid über die Festsetzung der Zulage von Amts wegen. Im Jahr 2025 wurden für das Beitragsjahr 2024 circa 1,7 Millionen solcher Bescheide versandt, die zu mehr als 99 Prozent vollmaschinell erstellt wurden. Die Höhe der Zulagenrückforderungen konnte aufgrund dieser Verfahrensumstellungen um rund 86 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesenkt werden. Gegen diese Festsetzungsbescheide sind deutlich mehr Einsprüche von den Riester-Sparenden eingegangen. Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 einen Gesetzesentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Das Gesetz wurde 2026 verabschiedet. Ab dem Jahr 2027 soll die Riester-Rente durch ein neues, staatlich gefördertes Modell abgelöst werden.
Riester-Auszahlungsstatistik
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beläuft sich die Zahl der bis Ende 2025 abgeschlossenen Riester-Verträge auf rund 15Millionen.
Die aktuelle Riester-Förderung kommt bei den anvisierten Zielgruppen der staatlich geförderten Altersvorsorge an: Die Zahlen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) belegen, dass Frauen, Personen mit Kindern sowie Menschen mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erreicht werden (siehe Grafik 1).
Grafik 1 inklusive Teilgrafiken: Statistische Auswertung zur Riester-Förderung für das Beitragsjahr 2022
Die im Frühjahr 2025 veröffentlichten statistischen Auswertungen des BMF für geförderte Riester-Verträge in der Auszahlungsphase, die sogenannte Riester-Auszahlungsstatistik, zeigen zwei Aspekte: Einerseits steigt die Zahl der Personen, die im Jahr 2023 eine Leistung aus der privaten Altersvorsorge bezogen haben; andererseits steigen die Auszahlungssummen (siehe Grafiken 2 und 3). Personen, die eine laufende Alters- oder Erwerbsminderungsleistung im Jahr 2023 erhielten, bekamen im Medianwert eine jährliche Rente von fast 750 Euro. Dies ist eine Steigerung um knapp 20 Euro. Für die kommenden Jahre ist zu erwarten, dass die zahlenmäßig größten Altersgruppen mit Riester-Verträgen und potenziell längeren Ansparphasen in die Auszahlungsphase gelangen. Das steigende Volumen aller relevanten Auszahlungsformen zeigt die zunehmende Bedeutung der privaten Altersvorsorge bei der Alterssicherung.
Grafik 2: Anzahl der Personen, die Rentenleistungen aus geförderten Riester-Verträgen bezogen haben
Grafik 3: Auszahlung von Rentenleistungen im Leistungsjahr 2023
Anbieterprüfdienst für Altersvorsorgeprodukte
Der Anbieterprüfdienst der ZfA hat im Berichtszeitraum 101 Prüfungen von Anbietern für Altersvorsorgeprodukte abgeschlossen. Insgesamt wurden 120 Prüfungen durchgeführt und etwas über 1.900 Beanstandungen registriert. Der Anbieterprüfdienst prüft die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit aller übermittelten Datensätze. Dazu zählt die Prüfung der Daten des Zulageanspruchs und der Durchführung des Zulageverfahrens. Für die jeweiligen Beitragsjahre wird geprüft, ob die geleisteten Altersvorsorgebeiträge korrekt verbucht und/oder für die Folgeprozesse nach Antrag auf Altersvorsorgezulage die Anbieterpflichten nach den gesetzlichen Regelungen eingehalten wurden.
Online-Services der ZfA werden weiterentwickelt
Im Jahr 2025 hat die ZfA den Online-Service für Riester-Sparende weiter ausgebaut. Diese können sich über den neuen Online-Service „Auskunft über vorhandene Zulagen und Steuerermäßigungen“ über die Höhe ihrer staatlichen Förderung informieren.
Meldeverfahren der Finanzverwaltung
Die ZfA übermittelt diverse maschinelle Datensätze zwischen verschiedenen Behörden und Institutionen. Die Tabelle bildet die von der ZfA entgegengenommenen und an die Landesfinanzverwaltungen weitergeleiteten Meldungen ab.
Im Jahr 2025 verarbeitete Daten der Meldeverfahren der Finanzverwaltung
| Maschineller Datenaustausch | Verarbeitete Daten im Jahr 2025 |
|---|---|
| Rentenbezugsmitteilungsverfahren | rund 39,7 Millionen entgegengenommene Rentenbezugsmitteilungen |
| Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen | rund 20,7 Millionen Meldungen |
| Bescheinigungen für die Basisrentenverträge | rund 1,8 Millionen Meldungen |
| Bescheinigungen für steuerfreie Zuschüsse oder Erstattungen zu Vorsorgeaufwendungen | 303.836 Meldungen |
Prüfdienst Rentenbezugsmitteilungsverfahren
Der Prüfdienst Rentenbezugsmitteilungsverfahren hat im Berichtszeitraum 108 Prüfungen abgeschlossen. Es wurden 64 Verspätungsgeldbescheide versandt und Verspätungsgelder in Höhe von rund 720.000 Euro festgesetzt.
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
Seit dem Jahr 2025 sind Rentenversicherungen, Pflegekassen, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie Zahlstellen zur Teilnahme am Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) verpflichtet. Dieser Datenverkehr dient der Berechnung der Beitragshöhe in der Sozialen Pflegeversicherung. Dafür wird die Elterneigenschaft und Kinderanzahl der Mitglieder aller beitragsabführenden Stellen erhoben. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 88,4 Millionen Anfragen, Anmeldungen und Abmeldungen dieser beitragsabführenden Stellen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und 89,4 Millionen Antworten, proaktive Meldungen und Beendigungen vom BZSt an die beitragsabführenden Stellen weitergeleitet.
Zentrale Stelle für Pflegevorsorge (ZfP)
Im Bereich der Zulagenförderung für Beiträge zur zusätzlichen Pflegevorsorge wurden im Jahr 2025 Zulagen in Höhe von insgesamt rund 52,6 Millionen Euro auf 893.215 Verträge ausgezahlt.