Wenn Versicherte mit einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht einverstanden sind, können sie Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat. Für Versicherte, die im Ausland leben, verlängert sich die Frist auf drei Monate.
Widerspruchsverfahren
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bearbeitete 158.000 Widersprüche. Davon konnte knapp 66.100 Fällen bereits auf Verwaltungsebene abgeholfen werden. Häufig handelte es sich dabei um Fälle, bei denen bis dato fehlende Unterlagen von den Versicherten nachgereicht wurden. Rund 26.401 Betroffene zogen ihren Widerspruch zurück, nachdem die Rechtslage mit ihnen geklärt wurde. Wenn sich kein Einvernehmen herstellen ließ, entschieden die Widerspruchsausschüsse. In 96 Fällen hatte der Widerspruch teilweise oder in vollem Umfang Erfolg. 56.513 Widersprüche wurden zurückgewiesen. 5.024 Fälle wurden auf sonstige Art erledigt, etwa im Fall von Zurückweisungen nach einer erfolgten Teilabhilfe oder bei Rückgabe der Akte nach der Sitzung für eine weitere Sachverhaltsaufklärung.
Verfahren vor Sozialgerichten
Insgesamt wurde in 13.918 Fällen in erster Instanz gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund geklagt. Bei den Sozialgerichten waren 2025, einschließlich der noch nicht abgeschlossenen Verfahren aus dem Vorjahr, insgesamt rund 28.560 Streitfälle anhängig. Davon arbeiteten die Sozialgerichte rund 13.339 Fälle ab. In 35,4 Prozent der abgearbeiteten Fälle fiel die Entscheidung zugunsten der Versicherten aus, in 64,6 Prozent zugunsten der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren bei Betriebsprüfung
Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund im Rahmen einer Betriebsprüfung widersprechen. Bei rund 385.200 Prüfungen wurde in rund 97.400 Fällen ein Beitragsbescheid erlassen. In rund 4.500 Fällen wurden gegen die Bescheide Widersprüche eingelegt. Knapp 3.100 Widersprüche wurden zurückgewiesen.
Gegen knapp 1.100 Widerspruchsbescheide wurden Klagen vor den Sozialgerichten erhoben. Im Berichtsjahr wurden rund 1.200 Klageverfahren abgeschlossen. In 35 Prozent der abgearbeiteten Fälle fiel die Entscheidung zugunsten der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen aus, 65 Prozent der Fälle zugunsten der Deutschen Rentenversicherung Bund.