Geschäftsbericht
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Was wir tun: Renten

Die Deutsche Rentenversicherung zahlte im Jahr 2025 12,0 Millionen Renten und gab dafür insgesamt 186,8 Milliarden Euro aus. Über 664.600 neue Renten wurden bewilligt.

Über 800.000 Renten beantragt

Im Jahr 2025 gingen rund 810.000 Rentenanträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein. Davon waren knapp 750.500 Neuanträge, bei denen Versicherte oder Hinterbliebene erstmalig eine Leistung aus der Rentenversicherung beantragten. 683.700 Rentenneuanträge entfielen auf Inlandsrenten und 66.800 auf Auslandsrenten – also Renten, die entweder ins Ausland gezahlt werden oder ausländische Versicherungszeiten enthalten. Für 59.000 Rentnerinnen und Rentner wurde die Rentenart umgestellt, in den meisten Fällen von einer Erwerbsminderungs- auf eine Altersrente. Knapp 750.700 Neuanträge wurden abschließend bearbeitet. Im Jahr 2025 wurden insgesamt über 664.600 neue Renten bewilligt.

Die verschiedenen Rentenarten im Überblick

  • Erwerbsminderungsrenten
    Im Jahr 2025 bewilligte die Deutsche Rentenversicherung Bund rund 75.300 Erwerbsminderungsrenten. Diese erhalten Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll oder gar nicht mehr arbeiten können.
  • Regelaltersrente: die reguläre Altersrente
    Auch im letzten Jahr war die am häufigsten bewilligte Altersrente die Regelaltersrente. Sie wird gezahlt, wenn die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und die reguläre Altersgrenze erreicht ist. Diese lag im Jahr 2025 bei 66 Jahren und zwei Monaten. Einen entsprechenden Rentenbescheid erhielten erstmalig über 164.200 Versicherte.
  • Rente für langjährig Versicherte
    Eine Altersrente für langjährig Versicherte wird frühestens nach Erreichen des 63. Lebensjahres und nach 35 Versicherungsjahren gezahlt. Im Jahr 2025 wurde sie in über 117.300 Fällen erstmalig in Anspruch genommen.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Versicherte, die bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und die mindestens 35 Versicherungsjahre haben. Diese konnten Versicherte im Jahr 2025 frühestens mit 61 Jahren und zehn Monaten mit einem Abschlag in Anspruch nehmen. 28.400 Menschen erhielten erstmalig diese Rente.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
    Diese abschlagsfreie Rente erhalten Versicherte mit einer Mindestversicherungszeit von 45 Jahren. Im Jahr 2025 konnte diese Rente frühestens mit 64 Jahren und vier Monaten in Anspruch genommen werden. Das war im Jahr 2025 bei knapp 107.900 Versicherten der Fall.
  • Hinterbliebenenrente: Schutz für nahe Angehörige
    Eine Hinterbliebenenrente wird an Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie an Kinder (bis längstens zum 27. Lebensjahr) verstorbener Versicherter gezahlt. 171.000 Hinterbliebene erhielten erstmalig eine Rente, davon 154.500 Witwen und Witwer sowie 16.500 Waisen.

Veränderte Sachverhalte überprüfen

Mit der Erteilung des Rentenbescheids ist die Bearbeitung in vielen Fällen noch nicht abgeschlossen. Im Jahr 2025 wurden über 3,8 Millionen bereits laufende Renten geprüft, weil sich beispielsweise Änderungen beim anzurechnenden Einkommen auf Renten wegen Todes oder bei der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ergaben.

Grundrentenzuschlag

2025 erhielten knapp 490.000 Rentnerinnen und Rentner einen Grundrentenzuschlag. Ihre monatliche Rente erhöhte sich dadurch durchschnittlich um 99 Euro. Der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden. Anspruchsberechtigte Rentnerinnen und Rentner erhalten ihn automatisch zur Rente. Mehr Informationen zum Grundrentenzuschlag stehen auf www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente.

Rentenanpassung: an der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung beteiligt

Die Rentenanpassung erfolgt, indem der aktuelle Rentenwert jährlich zum 1. Juli angepasst wird. Der bundeseinheitlich geltende aktuelle Rentenwert zum 1. Juli 2025 beträgt 40,79 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung um 3,74 Prozent. Der Anstieg ist vor allem auf die weiterhin gute Lohn- und Gehaltsentwicklung zurückzuführen.

Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten

Die Bundesregierung hatte mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz finanzielle Verbesserungen für Menschen eingeführt, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Die Umsetzung des Gesetzes erfolgte aufgrund komplexer technischer Anforderungen in einem zweistufigen Verfahren. Die Deutsche Rentenversicherung Bund zahlte deshalb seit Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag an knapp 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Seit Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr separat überwiesen, sondern als ein Bestandteil der Rente ausgezahlt. Dafür wurden die betroffenen Renten neu berechnet.

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner: auch im Alter gut versichert

Die Rentenversicherung übernimmt einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge der Rentnerinnen und Rentner. Die Beiträge werden auf Basis des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung von unverändert 14,6 Prozent errechnet. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Die Rentenversicherung beteiligte sich zur Hälfte an diesen Beiträgen, die andere Hälfte trugen die Rentnerinnen und Rentner, genau wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Waisen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei. Bei diesem Personenkreis hat nur die Rentenversicherung ihren Beitragsanteil zur Krankenversicherung und zum Zusatzbeitrag gezahlt.

Freiwillig und privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner erhalten einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung. Dieser richtete sich bei freiwillig krankenversicherten Personen nach dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, zuzüglich des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse. Der Zuschuss betrug die Hälfte. Bei privat krankenversicherten Personen richtete sich der Zuschuss nach dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des halben durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,5 Prozent. In diesen Fällen belief sich der Zuschuss somit auf 8,55 Prozent der monatlichen Rente.

Die Rente ist auch Grundlage, um die Pflegeversicherungsbeiträge zu berechnen. Diese Beiträge tragen die Rentnerinnen und Rentner allein. Der Beitragssatz lag im Jahr 2025 bei 3,6 Prozent. Kinderlose Rentnerinnen und Rentner, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, zahlten außerdem einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent. Keinen Zuschlag zahlen Rentnerinnen und Rentner, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden. Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente sind unter bestimmten Voraussetzungen in der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei.